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Die Rechtsanwälte Bethge und Rödenbeck haben die Kanzlei im Jahre 1997 gegründet.
Die Rechtsanwälte Bethge und Rödenbeck sind vor allen Amts–, Land– und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland auftretungsberechtigt.

Die Rechtsanwälte haben sich auf jeweils unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisiert, sie bilden sich regelmäßig fort, um eine optimale Vertretung der Mandanten zu gewährleisten

Rechtsanwaltskanzlei Bethge & Rödenbeck
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